Bundespräsident Roman Herzog

selbststaendigkeit
Selbstständigkeit

Roman Herzog, geboren am 5. April 1934 in Landshut, amtierte als siebter deutscher Bundespräsident von 1994 bis 1999. Zuvor war er von 1978 bis 1980 Kultus-, von 1980 bis 1983 Innenminister des Landes Baden-Württemberg und von 1987 bis 1994 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Seit 1970 ist Herzog Mitglied der CDU.

Wichtige Stationen in seinem Leben:

1934

Am 5. April wird Roman Herzog als Sohn eines Archivars in Landshut/Bayern geboren.

1953-1957

Von 1953-1957 studiert Roman Herzog Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität München. Im Jahr 1957 legt er die erste juristische Staatsprüfung ab.

1958

Im Jahr 1958 Promotion zum Dr. jur. bei Prof. Theodor Maunz in München mit dem Thema "Grundrechtsbeschränkung nach dem Grundgesetz und Europäische Menschenrechtskonvention". Im August dieses Jahres Heiratet er Christiane Krauß, aus dessen Ehe zwei Söhne hervorgehen.

1958-1964

Roman Herzog wird Wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Maunz an der Juristischen Fakultät der Universität München. Im Jahr 1961 legt er die zweite juristische Staatsprüfung ab.

1964

Habilitation in München bei Prof. Maunz zum Thema "Die Wesensmerkmale der Staatsorganisation in rechtlicher und entwicklungsgeschichtlicher Sicht".

seit 1964

Roman Herzog ist Mitherausgeber des Grundgesetzkommentars "Maunz-Dürig-Herzog".

1964/65

Roman Herzog wird Privatdozent an der Universität München.

1965-1969

Roman Herzog wird Professor für Staatsrecht und Politik an der Freien Universität (FU) Berlin.

seit 1966

Roman Herzog ist Mitherausgeber des "Evangelischen Staatslexikons".

1967/68

Im Jahr 1967/68 wird Roman Herzog Dekan der Juristischen Fakultät und Mitglied des Senats der FU Berlin.

1968/69

Roman Herzog ist Prodekan der Juristischen Fakultät der FU-Berlin.

1969-1972

Roman Herzog wird Professor für Staatslehre und Politik an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.

1970

Eintritt in die Christlich Demokratische Union (CDU).

1971-1980

Herzog wird Vorsitzender der Kammer für öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland.

1971/72

Im Jahr 1971/72 wird Roman Herzog Rektor der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.

1973-1978

Roman Herzog wird Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund in Bonn.

1973-1991

Ordentliches Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

1978-1980

Im Jahr 1978 wird Roman Herzog Minister für Kultur und Sport des Landes Baden-Württemberg. Während dieser Zeit legt er im Februar 1980 freiwillig und anonym das Latein-Zentralabitur ab, um die Bedeutung des Faches zu unterstreichen.

1978-1983

Roman Herzog wird Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU.

1979-1983

Mitglied des Bundesvorstandes der CDU.

1980-1983

Roman Herzog wird Mitglied des Landtages von Baden-Württemberg. Innenminister des Landes Baden-Württemberg. Die "Demonstrationsgebühr" wird während dieser Zeit eingeführt. Teilnehmer an nicht genehmigten Demonstrationen sind seither zur Bezahlung des Polizeieinsatzes verpflichtet. Im Dezember 1982 setzt sich Roman Herzog für eine Ausrüstung der Polizei mit Gummiwurfgeschossen ein.

1981-1994

Roman Herzog wird Mitherausgeber der Wochenzeitung "Christ und Welt - Rheinischer Merkur".

1983-1987

ist er Vorsitzender des Ersten Senats und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Unter der Führung von Roman Herzogs hebt der Senat unter anderem das Verbot einer Demonstration gegen das Kernkraftwerk Brokdorf mit der Begründung auf, "der von der Verfassung jedem Staatsbürger garantierte Schutz der Versammlungsfreiheit" sei auch dann zu erhalten, "wenn mit Ausschreitungen durch einzelne oder eine Minderheit zu rechnen ist".

1984-1994

Roman Herzog wird Honorarprofessor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.

1986-1994

Roman Herzog wird Honorarprofessor an der Universität Tübingen.

1987-1994

Roman Herzog wird schließlich Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

1988

Veröffentlichung der Schrift "Staaten der Frühzeit. Ursprünge und Herrschaftsformen".

1990

In der Konfrontation um die Anerkennung der polnischen Westgrenze bestätigt Roman Herzog als Bundesverfassungsgerichtspräsident die ständige Rechtsprechung des Gerichts, wonach das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei, eine Wiedervereinigung sich aber nicht auf die Grenzen vom 31. Dezember 1937 beziehen müsse. Die Meinung von Roman Herzogs, dass nur in einem Friedensvertrag für ganz Deutschland die Grenzen endgültig festgelegt werden könnten, stößt auf heftige Kritik bei Teilen von F.D.P. und SPD. Roman Herzog schließt eine "Totalrevision des Grundgesetzes" nach der Deutschen Einheit aus, erklärt aber eine "Generalüberholung" für diskutabel.

1992

Während der Auseinandersetzung um die Änderung des Asyl- und Einwanderungsrechts meint Roman Herzog, dass das Staatsangehörigkeitsrecht aus dem Jahr 1913 "total veraltet" sei. Eine Einbürgerung nennt Roman Herzog "nicht Mittel der Integration, sondern Konsequenz einer gelungenen Integration".

1993

Roman Herzog konkretisiert seine Vorstellungen zur "Generalüberholung" des Grundgesetzes dahingehend, dass er unter anderem mehr Kompetenzen für die Länder fordert sowie den Umbau der Finanzverfassung und die Aufnahme von Volksabstimmungen in das Grundgesetz befürwortet. Roman Herzog kritisiert die zunehmende Verlagerung politischer Streitthemen zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Autor:
Lexolino

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