Aktien

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Franchise

Die Aktie ist ein Wertpapier. Sie verbrieft einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG). Dabei zerlegen die Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ihr Grundkapital in Aktien.

Bedeutung

Bei der Gründung einer AG wird festgelegt, in wie viele Aktien das Grundkapital aufgeteilt werden soll. Hierbei können die Aktien entweder in einem Buch verbrieft sein oder als effektive Stücke gedruckt und herausgegeben werden. Die Herausgabe von Aktien wird als Emission bezeichnet. Im Rahmen einer Kapitalerhöhungen ist auch eine weitere Emission möglich. Der Anteil einer Aktie am Unternehmen kann als Nennwert angegeben werden z.B. 100€. Er beträgt dann 100 € am Grundkapital. Bei einer nennwertlosen Aktie entspricht der Anteil am Grundkapital dem Anteil an den Aktien. Bei 1.000 Aktien und 500.000 € Grundkapital entspricht eine Aktie also einem Anteil von 1/1.000 am Grundkapital und damit am Unternehmen. Der theoretische Nennwert wäre also 500 €.

Der Buchwert einer Aktie erechnet sich wie folgt: Buchwert pro Aktie = (Eigenkapital/ Grundkapital) * Nennwert pro Aktie. Aktiensplit: Definiert die Aufteilung der Aktien in solche mit kleinerem Nennwert.

Das Unternehmen kann die Aktionäre in Form von Dividenden am Gewinn des Unternehmens teilhaben lassen. Die Dividende ist eine pro Aktie geleistete Zahlung an die Aktienbesitzer. Dabei wird die Höhe der Dividende vom Vorstand vorgeschlagen und von der Hauptversammlung des Unternehmens beschlossen.

Aktien sind als Anlageprodukt aber nicht nur wegen der Dividende interessant. Kurssteigerungen der Aktie bieten nämlich größere Renditechancen. Falls die Aktie vor Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist verkauft wird ist der Kursgewinn in Deutschland als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften einkommenssteuerpflichtig.

Ab dem 01. Januar 2009 wird die einkommensabhängige Tarifbesteuerung durch die Abgeltungssteuer abgelöst. Die Investition in Aktien ist grundlegend mit dem Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals behaftet. Aktien können an der Wertpapierbörse oder außerbörslich gehandelt werden.

Aktienarten

Es wird zwischen Stimmrecht und Übertragbarkeit unterschieden.

1. Stimmrecht
Hierbei unterscheiden wir Stammaktien und Vorzugsaktien

Die Stammaktie ist eine Aktie, die dem Inhaber für den Normalfall die vorgesehenen Rechte gewährt (z.B. Bezugsrecht, Stimmrecht?). Im Gegensatz dazu haben die meisten Stammaktien kein Stimmrecht. Sie besitzen jedoch einen "Vorzug" i. d. R. eine höhere Dividende und einen Nachzahlungsausspruch bei Dividendenausfall. Falls für zwei Geschäftsjahre keine Dividende ausbezahlt wird und für das dritte Jahr kein Dividende

Autor:
Lexolino

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