Gesellenstücke

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Franchise ohne Eigenkapital

Als Gesellenstücke bezeichnet man die zum bestehen der Gesellenprüfung benötigten Werkstücke. Bei allen Prüfungen die der Handwerksordnung unterliegen, müssen die Gesellen ihre in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten durch Fertigung eines solchen Gesellenstückes unter Beweis stellen. Den Ausbildern und Prüfern wird so gezeigt, das die Prüflinge die Maschinen und Werkzeuge beherrschen und das trainierte, logische Denken zum Einsatz bringen. Das Gesellenstück muss innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens gefertigt und den Prüfern der jeweiligen Innung vorgelegt werden. Daraus entsteht dann die Praxisnote der Gesellenprüfung.

Autor:
Lexolino

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