Verein

selbstaendig
Selbständig werden

Ein Verein ist eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt. In dem Verein schließen sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten zusammen, durch die Satzung festgelegten Zweck (z.B. zur Pflege gewisser gemeinsamer Interessen) zusammen. Das kann sowohl von gemeinnütziger Natur sein oder auch wirtschaftliches Interesse sein. Mit der Eintragung ins Vereinsregister handelt es sich um einen eingetragenen Verein (e.V).

Zur offiziellen Anerkennung des Vereins ist eine Eintragung in das Vereinsregister jedoch nicht erforderlich, sie ist auch keine Voraussetzung für die Anerkennung einer Gemeinnützigkeit.

Autor:
Lexolino

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