Studium

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Der Name steht für das wissenschaftliche Lernen und Forschen an Hochschulen sowie an Akademien und bedeutet übersetzt "lateinisch studere: "(nach etwas) streben, sich (um etwas) bemühen". Auch die Aus- oder Weiterbildung an Berufsakademien wird als Studium bezeichnet. Das Studium erfordert die Einschreibung, die an gewisse Voraussetzungen gebunden ist. Der Begriff wird heute auch für Ausbildungen an Berufsfachschulen, Fachschulen, Fernschulen und sonstigen berufsbildenden Einrichtungen verwendet. Die Zuständigkeit der Hochschulen in Deutschland ist auf Bundeslandebene geregelt und seit einigen Jahren in manchen Bundesländern nicht mehr kostenlos.

Während eines Studiums werden u.a. Vorlesungen, Seminare, Laborpraktika und Tutorien besucht, weiterhin besteht dieses aus dem Selbststudium. Das angeeignete Wissen wird in semesterbegleitenden Teilprüfungen oder Abschlussprüfungen mittels Klausuren oder mündlicher Prüfungen abgefragt.

Um in Deutschland überhaupt studieren zu können, ist meist die Hochschulreife erforderlich, für ein Studium an einer Universität z.B. das Abitur oder die fachgebundene Hochschulreife. Für ein Studium an einer Fachhochschule ist die Fachhochschulreife erforderlich. Manchmal sind auch andere Nachweise wie berufliche Tätigkeit oder künstlerische Eignung zur Zulassung zum Studium möglich, oder es müssen universitätsinterne Aufnahmeprüfungen bestanden werden. Zum Studium an Fachschulen sind mehrere Jahre Berufspraxis und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung nötig.

Durch den Numerus clausus (dieser ergibt sich aus dem Abiturnotendurchschnitt) bestehen bei einigen Studienfächern Zulassungsbeschränkungen. Daneben bestehen auch örtliche Zulassungsbeschränkungen für einzelne Fächer an Universitäten und Fachhochschulen. Bei der Zulassung zum Studium berät u. a. die Studienberatung der jeweiligen Hochschulen. Man unterscheidet zwischen grundständigem (gradualen) Studium, das zu einem ersten Hochschulabschluss führt und postgradualem Studium (Master), das ein grundständiges Studium voraussetzt. Auch ein Doktorstudium ist ein postgraduales Studium.

Studiengänge

Es gibt eine Reihe verschiedener Studiengänge. Auch kann das Studium auf ein bestimmtes Fachgebiet ausgerichtet sein oder interdisziplinär. Oftmals ist der Ablauf eines Studiengangs fachspezifisch geregelt, oder auch durch Rechtsvorschriften der Länder einer akademischen Ausbildungsstätte. Teilweise kann der Ablauf auch vom Studenten recht frei gewählt werden. Meist werden in einem Fach oder Fachbereich mehrere Studiengänge angeboten, welche mit unterschiedlichen Abschlüssen wie z.B. Diplom, Staatsexamen oder Magister enden. Somit qualifizieren diese auch für unterschiedliche berufliche Wege.

Meist gliedert sich das Studium im Diplom-Studiengang in 2 Teile, das 2- bis 4-semestrige Grundstudium wird zumeist mit einer Diplomvorprüfung oder ähnlichem abgeschlossen. Darauf folgt das 4- bis 6-semestrige Hauptstudium, welches mit einer bestandenen Diplomprüfung und dem verliehenen Diplom endet. Meist erst im Hauptstudium findet eine spezielle, dem Studiengang entsprechende Spezialisierung, Differenzierung und Schwerpunktsetzung statt. Das Grundstudium vermittelt eher Grundkenntnisse und -fertigkeiten und dient der Orientierung.

Die Regelstudienzeit eines Diplomstudium an Universitäten beträgt je nach Studiengang 8 bis 10 Semester. An Fachhochschulen haben Diplomstudiengänge neben einer kürzeren Regelstudienzeit von meist 8 Semestern ein anderes Grundkonzept, welches mehr Praxisnähe vermitteln soll. In den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen sind die rechtlichen Regelungen für diese und alle anderen Prüfungen an Hochschulen geregelt.

In Deutschland gibt es, ausschließlich an Universitäten und für geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer, zusätzlich noch den Magister-Studiengang. Dieser gliedert sich ebenfalls in ein Grundstudium mit abschließender Zwischenprüfung und ein Hauptstudium. Das Studium, welches wesentlich freier als der Diplom-Studiengang gestaltet ist, besteht meist aus einem Hauptfach und 2 Nebenfächern oder 2 Hauptfächern. Nach Annahme der sog. Magisterarbeit und bestandener Abschlussprüfung in den jeweiligen Studienfächern, ist der akademische Grad eines Magister Artium erreicht.

Im Zuge des Bologna-Prozesses werden in Deutschland der einstufige Diplom-Studiengang und der einstufige Magister-Studiengang auslaufen, evtl. auf absehbare Zeit auch die Staatsprüfung. Ersetzt werden diese durch das zweistufige Studiensystem mit den Abschlüssen Master und Bachelor, ab 2011 sollen diese Abschlüsse Standard sein. Momentan wird noch darüber diskutiert, ob dies für alle Fächer gelten soll oder ob andere Studienabschlüsse, wie z.B. das Staatsexamen, abgeschafft werden oder evtl. parallel erworben werden können. Mit diesen international gebräuchlicheren Abschlüssen werden schon heute zahlreiche Studiengänge angeboten. Jedoch sind in Deutschland abweichend zum Ausland bestimmte Grundlagen einzuhalten. Diese sind in den Landeshochschulgesetzen geregelt und bauen auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz auf. Die Bachelor- und Masterabschlüsse werden in wenige Fächergruppen unterteilt und erhalten keinen Fachzusatz wie Diplomabschlüsse. Die Bezeichnung wird ergänzt um "of" und den Zusatz der Fächergruppe wie Arts, Science, Laws, Fine Arts, Engineering, Music und Education, so wird z.B. der Bachelor of Arts in der Fächergruppe der Geisteswissenschaften verliehen. Es können in Masterstudiengängen, welche nicht auf einem Bachelor aufbauen, auch abweichende Bezeichnungen verliehen werden (was abgesehen vom Master of Business jedoch selten ist). U.a. in Bayern ist es den Hochschulen erlaubt, die akademischen Grade stattdessen in ihrer lateinischen Bezeichnung (Bakkalaureus bzw. Magister) zu verleihen. Vom Absolventen darf der akademische Grad jedoch nur gemäß der Verleihungsurkunde geführt werden. Die Abschlussbezeichnungen Bachelor of Arts und Bakkalaureus der Künste können nicht wahlweise benutzt werden.

In der BRD stehen am Ende des Studiums in den Fächern Lebensmittelchemie, Pharmazie, Zahnmedizin, Rechtswissenschaft, Medizin und Veterinärmedizin und in den Lehramtsstudiengängen staatliche Abschlussprüfungen. Die sind das Erste Staatsexamen bzw. mehrere Abschnitte von ärztlichen Prüfungen. Die Prüfungen werden nicht in eigener Verantwortung sondern durch staatliche Stellen (Prüfungsämter bei den Justiz-, Gesundheits-, und Kultusministerien) durchgeführt. An kleineren (insbesondere kirchlichen) deutschen Hochschulen, überwiegend in geisteswissenschaftlichen Fächern, gibt es den Abschluss des Baccalaureats und das Lizentiat.

Theologie-Studiengänge enden in Deutschland zumeist mit dem Ersten Kirchlichen Examen (Synonym: Erstes Theologisches Examen) bzw. Kirchliche Dienstprüfung. Dies entspricht dem akademischen Grad des Diploms und kann teilweise auch so angerechnet werden, danach kann in der evangelischen Kirche das Vikariat folgen. Dieses endet mit dem Zweiten Kirchlichen Examen und mit der Ordination zum Beruf des Pastors. In der katholischen Kirche schließt sich eine pastorale Ausbildung an, daneben ab dem 3. Semester im Priesterseminar auch die Tätigkeit als Diakon, nach abgeschlossenem Priesterseminar folgt das Vikariat.

An Kunsthochschulen werden akademische Grade (oftmals in Form des Diplomgrades) sowie künstlerische Hochschulabschlüsse erworben, bei Lehramtsstudiengängen ist das Erste Staatsexamen der Abschluss. Maßgeblich für die Aufnahme eines künstlerischen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulstudiums ist die Hochschulreife (meist das Abitur). Entscheidendes Zulassungskriterium ist weiterhin eine besondere Eignungsprüfung, wo entsprechende musische oder darstellerische Fähigkeiten nachzuweisen sind.

Die Studienangebote gehen, auch wenn die Zahl der grundständigen Fern- und Online-Studiengänge sowie der berufsbegleitenden Teilzeitstudiengänge wächst- zumeist von einem Präsenzstudium in Vollzeit aus. So wird vorausgesetzt, dass sich der Student dem gewählten Studium voll widmet und zu jeder Tageszeit an Lehrveranstaltungen teilnehmen kann. In Teilzeitform werden hauptsächlich weiterbildende und berufsbegleitende (oder ein Hauptstudium ergänzende) Studiengänge von den Hochschulen angeboten, zum Teil ohne formellen Studienabschluss. Jedoch enthält die aktuelle Hochschulgesetzgebung (u.a. in Hessen) zunehmend Bestimmungen bzw. Empfehlungen, auch grundständige Studiengänge so anzulegen, dass sie parallel zu einer teilweisen Berufstätigkeit oder neben Betreuungsaufgaben (wie Betreuung von Kindern oder Kranken) absolviert werden können.

Auch nimmt das Angebot berufsintegrierender Studiengänge weiter zu. Wenn die Lebenssituation des Studenten Flexibilität verlangt und die Hochschule seiner Wahl noch kein grundständiges Teilzeitstudium oder den passenden berufsintegrierenden bzw. -begleitenden Studiengang anbietet, kann auch ein Fernstudium in Betracht gezogen werden. Hierbei ist die Fächerauswahl allerdings eingeschränkt.

Autor:
Lexolino

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