Exportförderung

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Exportförderung

Die Exportförderung bezeichnet staatliche oder halbstaatliche Maßnahmen zur Unterstützung und Erleichterung des Exports von Waren und Dienstleistungen eines Landes. Ziel der Exportförderung ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken, neue Märkte zu erschließen und damit zur Steigerung des nationalen Wohlstands durch eine positive Handelsbilanz beizutragen.

Geschichte

Die Anfänge der Exportförderung lassen sich bis in das Zeitalter des Merkantilismus zurückverfolgen, als Staaten begannen, ihre Wirtschaft durch Zollpolitik und Handelsabkommen gezielt zu beeinflussen. In der modernen Wirtschaftspolitik ist die Exportförderung ein wichtiger Bestandteil der Außenwirtschaftspolitik geworden.

Methoden

Es existieren verschiedene Instrumente und Maßnahmen der Exportförderung, wie zum Beispiel:

  • Exportkredite und -garantien: Staatliche oder private Institutionen bieten Kredite oder Bürgschaften zur Finanzierung von Exportgeschäften.
  • Exportsubventionen: Finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die ins Ausland exportieren, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
  • Messeförderung: Unterstützung von Unternehmen bei der Teilnahme an internationalen Messen und Ausstellungen.
  • Information und Beratung: Bereitstellung von Informationen über Auslandsmärkte und rechtliche Rahmenbedingungen sowie Beratungsdienste für exportorientierte Unternehmen.
  • Außenwirtschaftsförderung: Einrichtung von Institutionen wie außenhandelskammern oder exportkreditagenturen, die gezielt die Exporttätigkeit unterstützen.

Kritik

Exportförderung ist bisweilen Gegenstand kritischer

Autor:
Lexolino

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